Mit der Vermutung liegst Du gar nicht so verkehrt:Hargesheimer hat geschrieben:Bei einem noch nie zugelassenen T3 würde ich mich aber gründlich über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Nicht daß der Euro6 braucht.
02.12.2014 - 16:17 Uhr
Oerlinghausen (NRW) – Er hatte es doch nur gut gemeint: Wolfgang Böhm (74, Foto) aus Oerlinghausen kaufte 1995 für seinen damals neugeborenen Enkel einen Mini und versteckte ihn in der Garage.
Bis heute!
Der Klassiker sollte jetzt – pünktlich zur Volljährigkeit – feierlich überreicht werden. Doch: Der Enkel kann ihn höchstens als Accessoire in die Bude stellen. Fahren darf er damit nicht!
Grund: Der Wagen wird nicht zugelassen. Da er noch nie zugelassen war, gilt er als Neuwagen – und muss daher den aktuellen Sicherheits- und Umwelt-Standards (u. a. Lichtanlage, Schleuderbremse ESP, Abgasnorm etc.) entsprechen.
Bitter: Eine einfache Tageszulassung beim Kauf hätte gereicht, um das Auto heute wieder auf die Straße zu bringen...