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Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 14:59
von syncroma
Hallo Bullischrauber
könntest mir diese mail weiterleiten?
Bei mir in BAYERN ! Haben die heute obwohl Einspruch
und Antrag auf Aussetzung des Bescheides abgebucht.
Danke und Gruß Manfred

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 09:38
von bullitd
Hallo Forum,

ich möchte kurz meine Erfahrungen mit dem Zoll und dem Steuerbescheid in Hessen mitteilen.

Ich besitze eine T3 Doka, 1,6TD, seit EZ 1990 mit LKW-Zulassung.
Im KFZ-Schein steht unter Feld S.1: 2 Sitzplätze. Im Feld 22 steht: je nach Ausrüstung 3 bis 6 Sitzplätze.
Im Dezember 2018 erhielt ich den geänderten Steuerbescheid von 148 € auf 601 €.

Eine freundliche Dame vom Zollamt Dresden (Steuerabteilung) erklärte mir, ich solle Einspruch einlegen, da nur unter Feld S.1 zwei Sitzplätze eingetragen seien und weitere Sitzplatzeintragungen unter Feld 22 nicht relevant seien.
Dies habe ich auch getan mit weiteren Hinweisen auf PKW-untypische Höchstgeschwindigkeit (122 km/h) und Ladefläche ca. 3/4 der Gesamtfläche (Laderaum hinter der 1. Sitzreihe). Das es in Wirklichkeit anders aussieht, weiß ja keiner.

Letze Woche erhielt ich vom Zollamt Gießen den korrigierten Steuerbescheid über 148 €.
Alle Aufregung umsonst!!

Grüße

Peter

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 14:06
von Jumpy
Die Kfz-Versicherer können auch interessante Dinge veranstalten....

Mein grüner Bus ist SoKfz Laborfahrzeug, bisher Pkw-Versicherung und Nutzlast-Versteuerung.
Auch da hatte ich persönlichen Kontakt mit dem Zollamt Itzehoe, da es plötzlich ein Pkw sein sollte.
Mit dem 2,5 tdi ohne Abgasklasse im Heck nicht so toll.
Kurz aber überaus freundlich mit der zuständigen Dame telefoniert und abgesprochen das sie es prüfen will.
Nach zwei Wochen kam dann auch die Bestätigung, dass es bei der Nutzlast-Versteuerung mit 148,-€ bleibt. Püüh, noch einmal gut gegangen...

Nächstes Kapitel, es soll ja nicht langweilig werden.
Jetzt hatte ich zum Oktober meinen Versicherer gewechselt, da mir mein Versicherungsmakler ein gutes Angebot gemacht hatte.
Das sollte sich als Fehler erweisen... Never change a running system..

Der Wechsel war dank Makler schnell vollzogen, nach 1 1/2 Monaten Laufzeit fiel jedoch dem Sachbearbeiter des neuen Versicherers, der SparkassenVersicherung auf, dass er das Angebot falsch berechnet hätte, da ich bei dem Vorversicherer, der AXA,
eine Sondereinstufung erhalten hatte und er diese ja nicht übernehmen könne.
Schwups, hochgestuft in den Prozenten, ca. 100€/pa Beitrag mehr. Dieses war die Differenz, die mich zum Wechsel verlockt hatte.

Letzte Woche kam die nächste Überraschung, der listige Sachbearbeiter der SparkassenVersicherung entschied am Schreibtisch, dass mein SoKfz
doch eher ein Lieferwagen wäre und ich nun doch rückwirkend einen neuen Versicherungsvertrag als "Lkw geschlossener Kasten" bekommen müsste.
Gesagt getan, Beitrag verdoppelt.... Auf meinen Einwand hin, dass das Fahrzeug neun eingetragene Sitzplätze hätte und es im Schadensfalle mit
schlimmstenfalls neun Personenschäden bei einem Lkw sicher Probleme mit der Haftung/Schadensübernahme geben würde, kam keine Reaktion.

Mein kurzer Anruf bei der AXA, mit der Bitte, die Kündigung meines Vertrages doch bitte zu stornieren und mich zurückzunehmen fruchtete.
Der Freigabe aus dem Vertrag bei der SparkassenVersicherung stand merkwürdigerweise nichts im Wege, so dass ich dankbar wieder meine alte Prämie zahlen darf.
Das Leben könnte so einfach sein. :sun

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 20:31
von sp-syncro

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 21:33
von Jumpy
danke Ralf,
sehr motivierend...
magst du das auch drüben im Bulliforum posten ?

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 06:07
von sp-syncro
Jumpy - gemacht

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 06:51
von Jumpy
ich danke dir.

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 18:02
von WackyDoka
Moin zusammen,
gestern kam Post vom HZA Kiel, meine Doka ist nun wieder ein LKW - sie haben es dann dank Vermessung eingesehen. Das Flächenverhältnis ist Ladefläche zu Personenbeförderungsfläche 57/43, wobei der Tresorraum mit zur Fläche zählt. Der Raum unter der hinteren Sitzbank wurde nicht mit einbezogen. :-)

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: So 3. Mär 2019, 21:22
von Syncro0_1
Hallo,

das scheint leider gängige Praxis beim Zoll zu werden, das die alle 2,3 Jahre die Doka's plötzlich nicht mehr als LKW bewerten sondern als PKW.
Wir haben im Betrieb knapp 30 T5 und T6 als Doppelkabine und wie gesagt, alle 2 - 3 Jahre akzeptiert der Zoll die Zulassung als LKW nicht mehr.
Einspruch einlegen, Fotos und Fahrzeugscheinkopie hinschicken, dann bleibt alles beim alten.
Als wenn man lange Weile hat :-(


Gruß

Thomas

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 15:49
von Ralle
Moin,

So. Jetzt bin ich dran. Mal sehen wie lange das dauert. :evil: :evil: :evil:

Zur Zulassung sollte ich sinnloser Weise schon fahren, die Honks.

Gruß Ralph